Gütertrennung auch noch Rückwirkend??

Hallöchen!
Ich bin leider verschuldet und nun werde ich wohl PI anmelden müssen. Ich hatte letzte Woche einen Termin zur erneuten Abgabe der EV, und da musste ich auch angeben was mein Mann (Nicht verschuldet er hat nichts mit meinen Schulden zu tun, die sind dank meines ersten Mannes da) gekauft hat.
Ich selber besitze nicht viel,hab 3 Kinder aus der ersten Ehe, bekomme nur Kindergeld Wohngeld und mein 400 Euro Job. Unterhalt Zahlt mein Ex leider nicht , UVG kriege ich nicht weil ich verheiratet bin. Mein Mann hat die meisten Einrichtungsgegenstände gekauft.
Nun hab ich Angst das ihm sein Laptop oder sonst etwas gepfändet werden könnte obwohl er ja nichts mit meinen Schulden zu tun hat und das sein Gerät ist.
Wie verhält es sich wenn wir nun Gütertrennung vereinbaren?
Können wir die auch Rückwirkend vereinbaren (also so das sie ab Heirat gilt) Wir sind erst seit Aug 09 verheiratet.
Und was kostet so etwas??
LG
der Pleitegeier

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mein erster mann war der gleiche fall wie du.
ich kann dir sagen, die gütertrennung geht auf jeden fall. was es gekostet hat, weiß ich nicht mehr, auf jeden fall war es billiger als die scheidung.

2

Ich lebe zur Zeit in Scheidung und da hat mir mein Anwalt erzählt dass derjenige für die Schulden haftet der unterschrieben hat (od. dafür bürgt), mit od. ohne Gütertrennung. Auch ohne Ehevertrag gilt: Deine Schulden sind deine Schulden und seine seine.

Wie gesagt, dein Mann darf allerdings nicht als Bürge drinnenstehen od. mit unterschrieben haben...

Aber dass kann dir doch bestimmt der Schuldenberater sagen.
Ich denke dass dein Mann seine Wertgegenstände angeben musste, damit diese nicht gepfändet werden können.
Gruß
zwetschge

3

Ja genau so weiß ich das auch hab bei der Abgabe der EV gesagt ich hab zb keinen Fernseher und keinen Computer, musste die Sachen aber dennoch angeben. Zur Schuldnerberatung fahr ich jetzt gleich.
Der Gerichtsvollzieher meinte das ich alle Sachen angeben muss es sei denn mein Mann hat die Quittungen noch (in der Ehe oder vor der Ehe angeschafft) Dahher soll die Gütertrennung her. In der Ehe hat mein Mann (nur auf seinen nicht auf meinen Namen ) nämlich grad nen Auto gekauft (noch finanziert)
LG
Pleitegeier