Erfahrung-Namensänderung Kind nach Eheschließung mit neuem Partner

Hallo ihr lieben,

folgende Situation :

Ich habe einen fast 11 Jährigen Sohn aus 1.Ehe.
Er trägt den Nachnamen seines "Vaters". Jedoch besteht seid Jahren kein Kontakt zum Vater , dieser meldet sich auch nicht. Es gab unzählige Gespräche mit dem Jugendamt.Dort ist er auch nicht wirklich angesehen. Es gab in der Vergangenheit Gerichtsverfahren, dort wurden ihm zuletzt Februar 2013 Auflagen erteilt-die er bis heute nicht erfüllt hat.
Mein Sohn möchte auch keinen Kontakt (wurde zu oft enttäuscht von seinem "Erzeuger")
Das hier alles nieder zu schreiben würde den Rahmen sprengen.
Jedenfalls bin ich seid 5 Jahren mit meinem jetzigen Mann verheiratet. Wir haben noch 2 gemeinsame Kinder 4J und 11Monate.
Wir 4 tragen alle den gleichen Nachnamen - ausser mein Sohn.

Er leider sehr darunter, das seine Eltern und Geschwister denselben Namen haben uns er als einziger einen anderen Namen hat , mit dem ihn nix verbindet-ausser schlechte Erfahrungen und zurückweisung.
Da mein Ex trotzdem noch das Sorgerecht hat (gemeinsames) ist für die Namensänderung eine Zustimmung seinerseits nötig :-/
Ich habe mal gehört dass das JA oder Familiengericht diese Zustimmung ersetzen kann.

Hat hier schonmal jemand die selbe Erfahrung /Situation gehabt?
Bzw kann mir einen Tipp geben?

Vielen Dank schonmal

Lelu83 mit ihren 3 Mäusen

1

Witzigeres habe ich die Erfahrung gemacht, dass das in quasi jeder Gemeinde anders gehandhabt wird. Vieles geht auch mit "Goodwill" des entsprechenden Beamten.
Informiere dich einfach bei DEINER Gemeinde. Nur dort kann dir wirklich eine richtige Auskunft gegeben werden.

2

Beim Standesamt?

3

Ich glaube er müsste auch wenn er kein sorgerecht hat bei so einer Änderung zustimmen

7

Nein dann nicht mehr.

4

Also soweit ich weiß wirst du das über das Familiengericht machen müssen. Da solltest du dich bei einem Anwalt erkundigen.
DAs Jugendamt wird das definitiv nicht ändern können/dürfen. Das weiß ich definitiv.

Das Standesamt wäre nur anlaufstelle wenn der Vater zustimmen würde.

5

Frag doch den Vater, ob dein Mann den Jungen adoptieren kann.

LG

6

Das wird er niemals zulassen...schon allein aus Freck nicht....leider

8

Wir haben selbiges hier.

Allerings hab ich inzwischen alleiniges Sorgerecht.
Für uns wär es nun kein Problem mehr, all das in die Wege zu leiten.
Aber mein Sohn trägt meinen Geburtsnamen.. Vielleicht fällt es mir deswegen etwas schwer :)

Du kannst evtl versuchen dir das "Go" übers gericht einzufordern.
Vielleicht klappt es ja.

9

§1618 BGB Einbenennung
zuständig ist das Standesamt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung in Deinem Fall ist - wie Du selber weißt - die Zustimmung des anderen sorgebrechtigten Elternteils.

Sollte der leibliche Vater also nicht zustimmen, dann kann das Familiengericht diese Zustimmung ersetzen - allerdings müssen dann ALLE Beteiligten dort angehört werden.

Das hier hab ich auf die Schnelle im Netz gefunden - sehr vielversprechend klingt das aber nicht :-(
...http://www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Namensaenderung%20des%20Kindes%20nach%20Wiederheirat

...http://www.rechtslupe.de/familienrecht/einbenennung-des-kindes-ohne-einwilligung-des-vaters-382464

10

Vielen lieben Dank für deine Antwort und die Mühe

Lg lelu83